Stellplatzkosten und geldwerter Vorteil beim Firmenwagen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Kosten, die Arbeitnehmer für einen Stellplatz oder eine Garage selbst tragen, den geldwerten Vorteil aus der privaten Nutzung eines Firmenwagens nicht mindern. Die Überlassung eines Stellplatzes ist ein eigenständiger Vorteil und wird steuerlich getrennt vom Firmenwagen behandelt.

Hintergrund
Arbeitgeber stellen ihren Mitarbeitern häufig Firmenwagen zur Verfügung, die auch privat genutzt werden dürfen. Für diese private Nutzung […]