Bußgelder: Führt die Übernahme durch den Arbeitgeber zu Arbeitslohn?
Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer müssen nur dann als Arbeitslohn versteuert werden, wenn sie Entlohnungscharakter haben. Sie müssen dafür gewährt werden, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt. Dahingegen liegt kein Arbeitslohn vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Vorteil aus ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse zuwendet. In diesem Fall spricht man von einer notwendigen Begleiterscheinung betriebsfunktionaler […]