Der „Corona-Bonus“ wurde bis 30. Juni 2021 verlängert

Sonderzahlungen an Beschäftigte weiter steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt

Aufgrund einer Anpassung im Jahressteuergesetz 2021 können Arbeitgeber|innen aller Branchen ihren Beschäftigten Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren und damit ihre besondere und unverzichtbare Leistung honorieren. Die Steuerbefreiung wurde bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Damit werden nun Sonderleistungen erfasst, die die Beschäftigten zwischen dem […]