Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurde der steuerliche Verlustrücktrag erweitert

Anlässlich der Corona Krise drohen vielen Unternehmen Verluste in diesem Jahr. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 24. April 2020 die Möglichkeit geschaffen, die Erstattung bereits geleisteter Vorauszahlungen für das Jahr 2019 mithilfe eines pauschalierten Verlustrücktrags zu erwirken. Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz wurde der steuerliche Verlustrücktrag erweitert.

Auf Antrag wird bei der Steuerfestsetzung für den VZ 2019 pauschal […]