Verjährung offener Forderungen vermeiden

Haben Sie noch offene Forderungen aus 2018? Dann sollten Sie prüfen, ob eine drohende Verjährung zum Jahresende mit einem gerichtlichen Mahnverfahren hinausgeschoben werden kann. Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt drei Verjährungszeiträume: 3 Jahre, 10 Jahre und 30 Jahre.

Im Geschäftsalltag gilt in der Regel die 3-jährige Verjährungsfrist, die mit Ablauf des Jahres beginnt, in dem ein Anspruch auf Tun oder Unterlassen beginnt. […]