Gewinngrenze bei Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrages (IAB)
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass für die 200.000-EUR-Grenze beim Investitionsabzugsbetrag (IAB) der vollständige steuerliche Gewinn maßgeblich ist. Dazu zählt auch die außerbilanzielle Hinzurechnung der Gewerbesteuer. Wird dadurch die Gewinngrenze überschritten, ist ein IAB ausgeschlossen.
Hintergrund
Ein Unternehmer im Garten- und Landschaftsbau ermittelte seinen Gewinn durch Bilanzierung und wollte einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG in Anspruch nehmen.
Das Finanzamt lehnte dies ab, […]








